1Nur solange der Vorrat reicht, der Bestand an Fahrzeugen ist nicht garantiert.
2Gilt nur bei Abschluss eines Leasingvertrages für Privatkunden bei der Toyota Leasing GmbH und nur bei Antrag und Genehmigung bis 31.03.2021. Der im jeweiligen Leasing-Angebot angegebene Anschaffungspreis entspricht dem jeweiligen bisherigen Anschaffungspreis abzgl. Aktionsrabatt. Aktionsrabatt entspricht mind. dem Mehrwertsteueranteil (19 %) des bisherigen Anschaffungspreises (ohne Abzug des Aktionsrabattes) und damit einer Minderung von mindestens 15,97 %. Durch den Rabatt ist die monatliche Leasingrate um mind. 15,97 % reduziert gegenüber einer Leasingrate ohne Berücksichtigung des Aktionsrabattes. Die Kalkulation der Leasingrate erfolgt jeweils auf Basis des Nettoanschaffungspreises. Individuelle Preise und Finanzangebote bei teilnehmenden Toyota-Händlern.
3Verlängerte Fahrzeuggarantie bei Leasingdauer von mehr als 36 Monaten bei Abschluss eines Leasingvertrages für Privatkunden bei der Toyota Leasing GmbH: 3 Jahre Herstellergarantie, für die Restvertragsdauer bis zu einem Fahrzeugalter von max. 60 Monaten nach Erstzulassung Anschlussgarantie der Toyota Deutschland GmbH, Toyota-Allee 2, 50858 Köln. Gilt bei Antrag und Genehmigung bis 31.03.2021. Näheres zu Garantiebedingungen erfahren Sie unter www.toyota.de.
4Angebot gilt bis 31.03.2021 und nur solange der Vorrat reicht.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem"Leitfaden über
den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der
Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) erhältlich ist.